Okt 16, 2024
Was fordert die EU-Entwaldungsverordnung?
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU-VO 2023/1115) fordert beim Import von Kakao in die EU, dass dieser entwaldungsfrei ist (keine Entwaldung nach 31.12.2020), gemäss Rechtsvorschriften des Erzeugerlands produziert wurde und eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) erstellt wurde. Ab dem 30. Dezember 2024 werden die Vorschriften der EUDR auf grosse und mittlere Unternehmen Anwendung finden, ab dem 30. Juni 2025 dann auch auf Klein- und Kleinstunternehmen.
Wird dem Antrag auf Aufschub der EU-Komission stattgegeben, werden die Vorschriften der EUDR am 30. Dezember 2025 auf grosse und mittlere Unternehmen Anwendung finden, ab dem 30. Juni 2026 dann auch auf Klein- und Kleinstunternehmen.


Wie setzt PRONATEC die EUDR um?
PRONATEC setzt seit jeher alles daran, keine Lebensmittelrohstoffe zu beziehen, die direkt oder indirekt Entwaldung verursachen. Mit gezielten Massnahmen fördern wir eine Zunahme der Vegetation, etwa durch die Umwandlung von Weideflächen in Agroforstflächen. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird das Thema noch dringlicher. Wir zeigen Ihnen Prozesse und Verantwortlichkeiten beim Import von Kakao – ganz konkret:


